Außerordentliche Hauptversammlung und Jahreshauptversammlung 2021 am 26. Juni ab 15:30 Uhr

Unterlagen

Die Jahresabrechnung und ein Finanzbericht kann in Rücksprache mit der Schatzmeisterin Gaby Egold im Schützenhaus vorab eingesehen werden. Das Protokoll der JHV 2020 liegt im Schützenhaus zur Einsicht aus und auch die Liste der zur Abstimmung anstehenden Satzungsänderungen liegen aus.

Die Tagesordnungen für die außerordentliche Hauptversammlung und  die Jahreshauptversammlung sowie die Zusammenstellung der Anträge zu Satzungsänderungen können auch direkt hier runtergeladen werden.(aktualisiert am 12.06.2021)

Tagesordnung: aHV

Tagesordnung: JHV 2021

Anträge für Satzungsänderungen

Anträge

Anträge sind bitte spätestens 14 Tage vor der JHV schriftlich beim Vorstand einzureichen.

Anmeldung

Wegen der Hygieneauflagen bitten wir, daß sich die Teilnehmer vorab beim Vorstand anmelden z.B. über m.claus@schuetzenverein-bad-vilbel.de

Nach derzeitiger „Corona Lage“ und der niedrigen Inzidenzen können wir die Hauptversammlungen terminlich neu angehen.

Die außerordentliche Hauptversammlung, die 2020 abgesagt werden mußte, und die überfällige JHV 2021 werden am Samstag dem 26. Juni 2021 auf dem Parkplatz vor dem Schützenhaus ab 15:30 Uhr stattfinden.

Aufgrund der noch bestehenden Corona-Pandemie ist eine vorherige
verbindliche Anmeldung bis 23.06.2021 zwingend erforderlich.
Per Mail an:  SVBV1898@gmx.de

Neben den satzungsgemäß stattfindenden Themen, wie z.B. die Neuwahl des Vorstandes, stehen auch Satzungsänderungen zur Diskussion und Abstimmung an.

  • § 8 – Der Vorstand
    Erweiterung um einen Referenten dynamisches Schießen und Umbenennung des Pressereferenten in „Referent für Presse und Öffentlichkeitsarbeit“
  • § 4  – Mitgliedschaft
    Aufnahme der finanziellen Ersatzleistung für die zu erbringenden Zeitleistungen (derzeit Standdienst und Arbeitsdienst) als Betrag, der eingezogen werden kann.
  • § 5 – Rechte und Pflichten der Mitglieder
    Nutzungsabhängige Umlagen und Gebühren zu
    Betriebskosten des Vereins, die nicht durch den Mitgliedsbeitrag gedeckt sind, sollten vom
    erweiterten Vorstand des Vereins per Beschluss festgelegt werden.
    Erweiterte Regelungen zum Standdienst.

Der jährliche Mitgliedsbeitrag muss aus Sicht  des Vorstandes angehoben werden, um die laufenden Kosten zu decken und um so einen reibungslosen Schießbetrieb weiterhin aufrecht erhalten zu können. Zu diesen und anderen Themen gibt es verschiedene Anträge (siehe Tagesordnung).

Da der Parkplatz zum Parken nur sehr eingeschränkt genutzt werden kann, bitten wir, die wenigen Plätze für die älteren und mobilitätseingeschränkten Mitglieder frei zu lassen.

Vorstand SV 1898 e.V.