Ankündigung und Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Der Vorstand des Schützenvereins Bad Vilbel gegr. 1898 e.V. lädt ein zur außerordentlichen Mitgliederversammlung.

Liebe Mitglieder,
wie Ihr sicherlich festgestellt habt, haben wir sehr ereignisreiche Wochen und Monate hinter uns gebracht. Resultierend aus dem Rücktritt des 1. Vorsitzenden und dem Ablauf der zurückliegenden regulären Jahreshauptversammlung vom 26.06.2021 sind wir verpflichtet eine neue Mitgliederversammlung einzuberufen um dringende und Vereinswohl betreffende Punkte zu besprechen und mit/durch euch entscheiden zu lassen.

Wir bitten aus diesem Grund euch am

Samstag, 02. Oktober 2021 ab 14:00 Uhr

auf dem Freigelände (Parkplatz) des Schützenhauses einzufinden.

Die Agenda für die außerordentliche Mitgliederversammlung.

Finales Update – Stand 29.09.2021

1.) Eröffnung der Mitgliederversammlung und Begrüßung durch den 2.ten Vorsitzenden

1.1) Ehrung der verstorbenen Mitglieder

2.) Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und Beschlussfähigkeit

2.1) Genehmigung der Tagesordnung
2.2) Wahl eines Versammlungsleiters

3.) Mitteilung Vorstand

3.1) Aussprache über das Protokoll der JHV vom 26.06.2021
3.2) Kurzbericht des Vorstandes für den Zeitraum nach dem 26.06.2021
3.3) Antrag zur Wiederholung der Wahl der Referenten vom 26.06.2021
3.4) Antrag zur Erstellung einer gänzlich neu überarbeiteten Satzung zur JHV in 2022
3.5) Antrag zur Einschränkung der Nutzung der Schießbahnen außerhalb der Schießzeiten
3.6) Antrag zur Bestimmung der Referenten (Akklamation oder Wahl) ab nächster JHV

4.) Benennung eines Wahlleiters und Wahlhelfer für die aHV

5.) Wahl des 1.sten Vorsitzenden

5.1) Vorstellung der Kandidaten
5.2) Wahl des ersten Vorsitzenden

6.) Nachprüfung der Jahresabrechnungen bis 2020

6.1) Bericht der Nachprüfer
6.2)
Aussprache über den Bericht
6.3) Antrag zum Verfahren bzgl. eines möglichen finanziellen Schadens durch ehemaligen Schatzmeister 2018-2020
6.4) Einzelentlastung des geschäftsführenden Vorstandes

7.) Wahl Vorstand:

7.1 A) Bei Annahme von Antrag TOP 3.3:
Wahl des gesamten Vorstandes bis auf 1. Vorsitzenden,
7.1 B) bei Ablehnung von Antrag TOP 3.3: nur Wahl des geschäftsführenden Vorstandes bis auf 1. Vorsitzenden
7.2) Vorstellung der Kandidaten
7.3) Durchführung der Wahl

8.) Aussprache über die Notwendigkeit des Umbaus der 25m Geschoßfänge

8.1) Vorstellung der und Aussprache über die Angebote
8.2) Abstimmung über Antrag zum Umbau der 25m Kugelfänge

9.) Schlusswort des neuen 1. Vorsitzenden

Zur Wahl stehende Positionen

Auf der aHV müssen folgende Positionen (Geschlechtsneutral aufgelistet) im Vorstand gewählt werden:

  • Erster Vorsitzender
  • Zweiter Vorsitzender
  • Schriftführer
  • Schatzmeister
  • Referent Pistole
  • Referent Gewehr
  • Referent Bogen
  • Referent Jugend (Pistole & Gewehr)
  • Referent Jugend (Bogen)
  • Referent Technik
  • Waffenwart
  • Referent Datenverarbeitung
  • Referent Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Alle Wahlvorschläge für die Besetzung von Vorstandspositionen können bis zum Beginn der aHV in die im Schützenhaus ausliegende Liste (roter Ordner) eingetragen werden. Bei Fragen zu den einzelnen Positionen, können Sie uns jederzeit unter info@schuetzenverein-bad-vilbel.de kontaktieren.

Anträge

Anträge sind schnellstmöglich, jedoch aus rechtlichen und organisatorischen Gründen spätestens 3 Tage vor der außerordentlichen HV (Frist), schriftlich beim Vorstand einzureichen. Anträge die nicht fristgerecht eingereicht werden, können und dürfen nicht mehr berücksichtigt werden. Eine finale Version (um die eingereichten Anträge ergänzt) der Tagesordnung wird sowohl hier im Internet, aber auch als Aushang bei der Mitgliederversammlung bekannt gegeben. Die erweiterte Fristenregelung für die Einreichung orientiert sich am BGB und ist im Rahmen der aktuellen Satzung des SVBV1898e.V. zulässig.

Unterlagen

Das Protokoll der JHV vom 26.06.2021 kann im Schützenhaus eingesehen werden.

CORONA Regelungen

Aufgrund der Corona bedingten Hygieneauflagen ist eine Anmeldung bis zum 30.09.2021 unter:
info@schuetzenverein-bad-vilbel.de zwingend erforderlich.

Die grundsätzlichen Corona-Maßnahmen während der Veranstaltung (3G Regel, Masken, Abstand und Hygiene-Konzept) werden im Rahmen der zu diesem Zeitpunkt gültigen Vorgaben des Landesministeriums Hessen ergänzt. Aktuelle Informationen erhalten Sie auf der Seite der Hessischen Landesregierung und des Wetteraukreises

Generell gilt jedoch, wer sich unwohl/krank fühlt, positiv getestet wurde oder sich in Quarantäne befindet, bleibt bitte zuhause und gefährdet nicht Andere.