Pandemiegerechtes Verhalten im Schützenhaus, am Stand und miteinander

Angesichts der aktuellen Entwicklung des Pandemiegeschehens in Hessen, sind strenge Kontaktbeschränkungen und Hygienevorgaben seit Beginn der Pandemie von der hessischen Landesregierung beschlossen worden. Verantwortungsvolles Handeln und eine besondere Vorsicht im Kontakt mit Menschen, für die bei einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf besteht, sind oberstes Gebot.

Um einen geregelten Schießbetrieb und Sicherheit für alle Schützen und Besucher zu garantieren, bitten wir gemäß CoSchuV mit Stand vom 04.03.2022 folgende Grundregeln zu beachten:

  • In unserem Schützenverein gilt gemäß aktueller Hessischer Verordnung die 3G Regelung. Geimpfte, Genesene und Getestete haben ohne Aufforderung ihren Nachweis beim Standdienst vorzulegen. Für Personen ohne Impf- oder Genesenen Nachweis ist ein aktueller Nasenabstrich-Schnelltest erforderlich. Dieser ist als Bürgertest (kostenlos) oder vor Ort unter Aufsicht durchzuführen (für Mitglieder des SVBV 1898 e.V. kostenlos). Fehlender Nachweis und fehlender oder abgelehnter Test führt zum sofortigen Ausschluss aus dem Schießbetrieb und Verweis vom Gelände.
  • Das Tragen einer medizinischen Maske oder FFP2 Maske ist im Gastraum und auf den Wegen erforderlich. Bei der direkten Ausübung des Sports, ist das Tragen einer Maske nicht vorgeschrieben.
  • Bei Betreten der Räumlichkeiten des Schützenvereins ist die Desinfektion erforderlich. Entsprechendes Desinfektionsmittel steht zur Verfügung.
  • Jedes unserer Mitglieder und Gäste ist angehalten, sich so zu verhalten, dass sie sich und andere keinen vermeidbaren Infektionsgefahren aussetzt. Bei persönlichen Begegnungen, insbesondere mit Menschen, für die bei einer Infektion ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf besteht, ist besondere Vorsicht walten zu lassen.
  • Wenn sich jemand (auch geimpfte, genesene und getestete) nicht wohlfühlt, Symptome aufweist oder sich in Quarantäne befindet, bleibt zuhause und gefährdet nicht Andere.

Unsere generell laufenden Hygienemaßnahmen zum sicheren Schießbetrieb

  • Wir steuern den Zutritt zum Schützenhaus um eventuelle Warteschlangen oder Massenansammlungen zu vermeiden. Dies Geschieht in Form eines streng reglementierten Anmeldesystems für Schützen und Besucher. Vor dem Besuch ist eine Anmeldung beim Leiter der Corona-Standbelegung zwingend erforderlich. Dies ist über die Signal-Gruppe oder E-Mail möglich. Wichtig: Ohne vorige Anmeldung – keine Zulassung zum Schießbetrieb.
  • Auf dem gesamten Schützengelände sind gut sichtbare Aushänge und Hinweise über die einzuhaltenden Abstands- und Hygienemaßnahmen angebracht.
  • Durch aufgelockerte Sitzmuster zur problemlosen Einhaltung von 1,5 Metern Abstand im Gastraum und auf Schießständen, Lüftungsdisziplin sowie regelmäßige Desinfektion von Kontaktflächen schützen wir alle vor einer möglichen Infektion.
  • Jede Person, die das Schützengelände betritt ist einer lückenlosen Kontaktdatenerfassung unterworfen

Inzidenzbedingte Maßnahmen

Da sich die Situation von Woche zu Woche verändert, verlinken wir hier auf die aktuellen Vorgaben der hessischen Landesregierung. Bitte halten Sie sich informiert und an die aktuellen Vorgaben. Es ist in unser allem Interesse.

Link & Screenshot von --> https://www.hessen.de/Handeln/Corona-in-Hessen